Luftdichtigkeitskonzept
Das Luftdichtigkeitskonzept zielt darauf ab, die Luftdichtigkeit eines Gebäudes zu gewährleisten, um unkontrollierte Luftströmungen durch undichte Stellen zu minimieren. Dies führt zu effizienterem Energieverbrauch, besserer Raumluftqualität und erhöhtem Komfort.
Für optimale Ergebnisse muss das Luftdichtigkeitskonzept in den Gesamtkontext anderer Bauprinzipien wie dem Wärmeschutz- und Lüftungskonzept integriert werden.
Welche Faktoren werden dabei analysiert?
Das gewünschte Luftdichtigkeitsniveau für das Gebäude wird festgelegt. Dies wird oft durch Luftwechselraten gemessen, die angeben, wie oft die Luft im Gebäude in einer Stunde ausgetauscht wird.
Es ist wichtig, die Luftdichtheit während der Bauphase zu überprüfen und nach Abschluss der Bauarbeiten zu messen. Hierfür werden Blower-Door-Tests eingesetzt, bei denen ein Ventilator eine Unterdrucksituation im Gebäude erzeugt und dadurch undichte Stellen aufgespürt werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte den Bauteilübergängen gewidmet werden, da hier oft undichte Stellen auftreten. Dies betrifft beispielsweise Anschlüsse von Fenstern und Türen, Durchdringungen von Leitungen oder Decken-Wand-Übergänge. Eine sorgfältige Abdichtung dieser Bereiche ist entscheidend.
Luftdichtheitsschichten wie beispielsweise luftdichte Dampfbremsen oder Putz werden in den Bauteilen verbaut, um eine durchgängige Barriere gegen unkontrollierte Luftströmungen zu schaffen.
Die Gewährleistung der Luftdichtigkeit erfordert eine sorgfältige Überwachung während der Bauphase. Fehler oder unzureichende Abdichtungen sollten frühzeitig erkannt und behoben werden.
Alle an der Planung und Ausführung beteiligten Akteure, einschließlich Architekten, Bauleiter und Handwerker, sollten über die Bedeutung der Luftdichtigkeit informiert sein und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese zu gewährleisten.
Förderung
Bei Durchführung von förderfähigen Maßnahmen wird die energetische Fachplanung hier das Luftdichtigkeitskonzept mit einem Fördersatz von 50 % gefördert (max. 5.000 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus, max. 2.000 € für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten, insgesamt auf max. 20.000 €).