Hydraulischer Abgleich
Hydraulischer Abgleich nach DIN EN TS 12831
Der hydraulische Abgleich ist ein essenzielles Verfahren, das den Wasserfluss in einem Heizungssystem optimal verteilt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass jede Heizfläche die richtige Menge an warmem Wasser erhält, um effizient und gleichmäßig zu heizen. Ein hydraulischer Abgleich sorgt für ein ausgeglichenes System und verhindert die Über- oder Unterdimensionierung der Heizflächen. Das Ergebnis ist eine optimierte Heizleistung, ein geringerer Energieverbrauch und somit niedrigere Heizkosten. Dieses Verfahren ist besonders wichtig für moderne, energieeffiziente Heizungsanlagen, die mit niedrigeren Vorlauftemperaturen arbeiten und daher eine präzise Verteilung des warmen Wassers erfordern.
Welche Faktoren werden dabei analysiert?
Die thermische Hüllfläche des Gebäudes wird ermittelt, indem die äußeren Bauteile (Wände, Fenster, Dach) eines Gebäudes betrachtet werden.
Die U-Werte der Bauteile werden berücksichtigt. Der U-Wert gibt an, wie gut ein Bauteil Wärme leitet. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Wärmedämmung.
Die gewünschten Innentemperaturen für die verschiedenen Räume werden festgelegt. Unterschiedliche Raumtemperaturen können je nach Nutzung und Komfortanforderungen vorgesehen sein.
Die zu erwartenden Außentemperaturen werden berücksichtigt. Hierbei werden unterschiedliche Temperaturdaten für den jeweiligen Standort verwendet.
Die normative Luftwechselrate (Lüftung) wird festgelegt, um den Austausch von verbrauchter Luft durch Frischluft zu berücksichtigen.
Die Heizflächendurchflüsse werden in Abhängigkeit der geplanten Vor- und Rücklauftemperaturen und der Heizflächengröße berechnet und optimiert.
Die Voreinstellwerte der Thermostatventile, Pumpenförderhöhe, Gesamtdurchfluss, ggf. Einstellwerte von Strangarmaturen und Differenzdruckreglern werden ermittelt.
Die Vorlauftemperatur von Heizflächen im Bestand wird optimiert.
Förderung
Bei Durchführung von förderfähigen Maßnahmen wird die energetische Fachplanung hier der hydraulische Abgleich mit einem Fördersatz von 50 % gefördert (max. 5.000 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus, max. 2.000 € für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten, insgesamt auf max. 20.000 €).
Die Material- und Lohnkosten des Heizungsinstallateurs werden mit min. 15 % und bei vorhanden sein eines iSFP mit bis zu 20 % von der BAFA gefördert.