Förderung
Energieberatung (iSFP)
Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können staatliche Zuschüsse beantragt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Gebäudeart sowie den jeweils gültigen Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei der späteren Umsetzung von Maßnahmen aus dem iSFP kann ein zusätzlicher Bonus gewährt werden. Die genaue Höhe ergibt sich aus den aktuellen Richtlinien und wird im Rahmen der individuellen Beratung geprüft.
Fachplanung und Baubegleitung
Energetische Fachplanung und Baubegleitung werden im Zusammenhang mit förderfähigen Sanierungsmaßnahmen ebenfalls bezuschusst. Die maximale Förderhöhe hängt von der Anzahl der Wohneinheiten sowie dem Umfang der geplanten Maßnahmen ab. Eine verbindliche Aussage zur tatsächlichen Förderhöhe ist erst nach Prüfung des konkreten Einzelfalls möglich.
Förderfähige Maßnahmen bei KFW und Bafa
Für energetische Sanierungsmaßnahmen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von:
der Art der Maßnahme (z. B. Gebäudehülle, Heiztechnik, Anlagentechnik),
der Nutzung des Gebäudes (selbst genutzt oder vermietet),
der Anzahl der Wohneinheiten,
möglichen Bonusregelungen,
den jeweils gültigen Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben.
Die konkreten Fördersätze und Obergrenzen werden durch BAFA und KfW festgelegt und regelmäßig angepasst.
Gebäudehülle
Maßnahmen an der Gebäudehülle – beispielsweise Dämmung, Fenster oder Türen – können gefördert werden. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den aktuellen Fördersätzen sowie den maximal förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit. Ein möglicher Bonus aus dem individuellen Sanierungsfahrplan kann die Förderung zusätzlich erhöhen.
Heizung
Für den Austausch oder die Optimierung von Heizungsanlagen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Art der neuen Heizung, der Nutzung des Gebäudes, der Anzahl der Wohneinheiten sowie möglichen Bonusregelungen ab. Eine verbindliche Berechnung ist erst nach individueller Prüfung und Antragstellung möglich.
Hinweis zur Förderberechnung
Alle Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Eine verbindliche Aussage zur Förderhöhe kann ausschließlich auf Grundlage der aktuellen BAFA-/KfW Richtlinien und nach Prüfung des konkreten Gebäudes und der geplanten Maßnahmen erfolgen.