Förderung
Energieberatung (iSFP)
Für die Beratung kann beim BAFA ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Beratungskosten beantragt werden (max. 650 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus, max. 850 € für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten).
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250 €, wenn der Energieberatungsbericht in einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert wird.
Bei förderfähigen Maßnahmen sichern Sie sich für 15 Jahre einen zusätzlichen 5 % Förderbonus für zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen, wodurch Investitionszuschüsse bis zu 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr erreicht werden können.
Fachplanung und Baubegleitung
Bei Durchführung von förderfähigen Maßnahmen wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit einem Fördersatz von 50 % gefördert. Sie ist gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 €.
Förderfähige Maßnahmen bei KFW und Bafa
Der Zuschuss zu den geförderten Maßnahmen muss nicht zurückgezahlt werden. Jedoch ist die maximale Höhe der Förderung begrenzt durch die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben. Für jede Maßnahme gilt die nachfolgenden Prozentsätze mit einer Obergrenze von 70 %.
Gebäudehülle
15 % von 30.000 € je Wohneinheit und Jahr (Basis-Förderung)
20 % von 60.000 € je Wohneinheit und Jahr (iSFP-Bonus)
Heizung
30 % – 70 % von 30.000 € für die selbst genutzte Wohneinheit
Bei Mehrfamilienhäuser richtet sich die Höhe der förderfähigen Ausgaben nach der Anzahl der Wohneinheiten, gestaffelt in 30.000 €, 15.000 € und 8.000 €.
Z. B. können bei einer selbst genutzten Wohneinheit mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus bis zu 16.500 €, bei einem Zweifamilienhaus bis zu 20.250 €, als Investitionszuschuss gefördert werden.