Energieausweise
Wenn Sie Ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen möchten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Dieser Ausweis liefert potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Informationen über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen (CO2). Dadurch wird der Immobilienmarkt transparenter und bietet Hauskäufern sowie Mietern eine bessere Orientierung.
Bereits in der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Kennzahlen angegeben werden, und spätestens bei einer Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden. Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen.
Energieverbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre witterungsbereinigt im Verhältnis zur Nutzfläche gebracht. Der Verbrauchsausweis trifft also eine Aussage über das individuelle Heiz-, Lüftungs- und Wohnverhalten der Bewohner. Diese Berechnungsmethode kann nur bedingt eine Aussage über die zukünftigen Verbräuche treffen.
Energiebedarfsausweis
Beim Energiebedarfsausweis wird der Energieverbrauch auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs anhand der Bauweise und dem Stand der Anlagentechnik nach technischen Regeln ermittelt. Die berechneten Kennwerte sind unabhängiger vom individuellen Heiz-, Lüftungs- und Wohnverhalten der Bewohner und können genauere Aussagen über den zukünftigen Verbrauch treffen.
Für Wohngebäude gelten dabei folgende Regeln:
Wenn es um Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten geht, die ab dem 01.11.1977 gebaut wurden, haben Sie eine Wahlmöglichkeit bezüglich des Energieausweises. Sie können entscheiden, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erhalten möchten. Gleiches gilt für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr. Auch hier liegt die Entscheidung über den Typ des Energieausweises bei Ihnen.
Jedoch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden, ist der Energiebedarfsausweis vorgeschrieben.
Förderung
Die Bedarfs- und Verbrauchsausweise werden nicht gefördert.